Firmenauflösung mit Rümpel Meister

Als Unternehmer hat man nicht nur die Freiheit des wirtschaftlichen Handelns, sondern man trägt auch die Verantwortung für das Unternehmen als solches und für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Nach spannenden Phasen von schnellem Wachstum und großen Gewinnsteigerungen können Stagnation oder Konsolidierung eintreten oder sogar die notwendige Schließung des Geschäftsbetriebes oder eine Firmenauflösung anstehen.

Firmenauflösung
Gewerbeauflösung
Firmenräumung
Ein Rümpel Meister Team bei der Arbeit

Erfahren Sie in diesem Text, was Sie bei einer Firmenauflösung oder Firmeninsolvenz beachten sollten, wie Sie Rümpel Meister® als professioneller und leistungsstarker Partner unterstützen kann, damit Sie in einer kritischen Situation den Überblick behalten und Handlungsfreiheit zurückgewinnen.

Diese Gründe sprechen für Rümpel Meister®

  • Transparente Festpreise
  • Blitzschnelle professionelle Ausführung
  • Besenreine Übergabe

Festpreisangebot für Ihre Firma

Wobei benötigen Sie Hilfe?

Der emotionale Abschied – warum Firmenauflösungen schwer fallen

Eine Firmenauflösung bedeutet, unangenehme und schmerzhafte Entscheidungen zu treffen. Die Entlassung von Angestellten, der Rückbau von Filialen, der Abverkauf von Lagerbeständen, die starke und schnelle Kostenreduzierung um jeden Preis, bis hin zur kompletten Einstellung des Geschäftsbetriebes – vieles ist denkbar und oft schwer umzusetzen. Denn in den Aufbau eines Unternehmens ist viel Zeit, Arbeit und Energie geflossen, teilweise über Jahrzehnte über ein komplettes Berufsleben hinweg. Es fällt schwer, loszulassen, die Realität richtig einzuschätzen und notwendige Entscheidungen zu treffen.

Unternehmer, die oft Jahre lang viel Zeit und Energie in den Aufbau einer Firma gesteckt haben, erkennen oft zu spät, dass sich die wirtschaftliche Lage des eigenen Betriebes entscheidend verschlechtert hat. Sie können schwer akzeptieren, dass sich externe – nicht direkt beeinflussbare Faktoren wie eine allgemeine Wirtschaftskrise, die ohne eigenes Verschulden entstanden sind, eine Fortführung des Unternehmens schwer oder nur mit schnellen radikalen Veränderungen möglich erscheinen lassen. 

Wertvolle Zeit geht verloren bis man sich zu Entscheidungen durchgerungen hat. Am Ende dieser Entwicklung steht oft eine überraschende Insolvenz der Firma oder das abrupte Herunterfahren des Betriebes. Unter großem Zeitdruck müssen Filialen geschlossen werden, Lagerbestände abverkauft, Lagerflächen reduziert und Mitarbeiter abgebaut werden, um die Kosten schnell zu senken und Liquidität zu sichern.

In dieser Situation braucht man starke professionelle Helfer wie Rümpel Meister, die mit hoher Verfügbarkeit von Räumungsressourcen und Rückbaukapazitäten, schneller Reaktionszeit und flexiblen Lösungen, einen entscheidenden Teil dazu beitragen können, dass Sie aus einer Notsituation noch das beste für ihr Unternehmen rausholen.

Firmenauflösung

Jetzt Rümpel Meister für Ihre Firmenauflösung kontaktieren

Was sind die Ursachen einer Firmenauflösung oder Firmeninsolvenz?

Es gibt sehr verschiedene Ursachen für eine anstehende Firmenauflösung oder sogar einer Firmeninsolvenz. Weitgehend alle Gründe lassen sich letztendlich auf unternehmerische Fehlentscheidungen zurückführen, die in ihren Auswirkungen die Fortführung des Geschäftsbetriebes dauerhaft verhindern, so dass in der Konsequenz nur noch eine Auflösung des Firma oder der Gang in die Insolvenz bleiben.

Oft wird von Unternehmensinhabern argumentiert, dass man Opfer eines sich stark verschlechternden wirtschaftlichen Umfelds geworden ist, was man nicht voraussehen konnte und von dem man plötzlich und unerwartet getroffen wurde. Dagegen kann man allerdings einwenden, dass gerade in allgemeinen Krisensituationen sich zeigt, welche Unternehmen solide aufgestellt sind und über genügend Rücklagen verfügen, um schwierige Phasen zu überstehen. Oder ob man genügend Liquiditätsreserven und KnowHow hat, um Anpassungsprozesse vorzunehmen, die ein sich veränderndes Marktumfeld erfordern.

Die strategische Entscheidung, ein Unternehmen zu schließen oder herunter zu skalieren, muss jedoch nicht zwangsläufig negativ betrachtet werden. Es kann auch ein Maßnahme sein, um sich aus einer schwierigen Lage zu befreien und den Weg für einen Neuanfang frei zu machen.

Lässt man die allgemein gültige Ursache der unternehmerische Fehlentscheidung weg, können folgende Gründe angeführt werden, die eine Firmenauflösung oder Firmeninsolvenz zum Ergebnis haben können:

  • schwerwiegende Probleme oder Wegbrechen von bei Lieferanten- oder Kundenbeziehungen
  • starke und schnelle Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfeldes
  • familiäre und persönliche Gründe im Umfeld des Unternehmers
  • unsolide Finanzierung des Unternehmens
  • fehlende Liquidität

Diese Ursachen sind weitgehend vermeidbar, durch entsprechend vorausschauendes und kluges unternehmerisches Handeln. Die jährlich hohe Zahl an Firmenauflösungen und Firmeninsolvenzen zeigt jedoch, dass es nicht ganz so einfach ist, diese Fehler in der Praxis tatsächlich zu vermeiden.

Oft gibt es bereits im Vorfeld eine ganze Reihe von Warnhinweisen und Anzeichen, an denen man eine sich anbahnende deutliche Verschlechterung der Lage eines Unternehmens erkennen kann. Dazu gehören:

  • Gehälter und Löhne der Mitarbeiter werden nur noch schleppend oder nicht mehr gezahlt 
  • Sozialversicherungsbeiträgen von Mitarbeitern werden nicht mehr überwiesen
  • Lieferanten werden schleppend oder gar nicht mehr bezahlt
  • es sind bereits Vollstreckungsaufträge durch Gläubiger gestellt worden
  • die Geschäftsführung hat bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben

In einer solchen Lage, muss das Unternehmen dringend die Möglichkeit einer Planinsolvenz prüfen, um noch einen Ausweg zu finden, bevor die Situation vollends außer Kontrolle gerät und die Firma sprichwörtlich an die Wand gefahren wird.

Firmenauflösung

Jetzt Rümpel Meister für Ihre Firmenauflösung kontaktieren

Was muss ich bei einer Firmeninsolvenz beachten?

Im Falle einer Firmeninsolvenz gelten die Vorschriften der allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung, das sogenannte Regelinsolvenzverfahren. Zu beachten ist, dass eine Insolvenz sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger des Unternehmens beantragt werden kann, wenn diese in der Lage sind, den Eröffnungsgrund glaubhaft darzulegen. Solche Gründe können sein: Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Dieser Form der Insolvenzanmeldung kann der Firmeninhaber jedoch vermeiden, wenn er selbst frühzeitig einen Insolvenzantrag steht und zwar noch bevor der Konkurs ansteht. Denn eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig eine Abwicklung und Auflösung der Firma, sondern kann auch den Weg in die Sanierung eines Unternehmens eröffnen. Durch Gespräche und Einigung mit Gläubigern oder dem Einstieg von Investoren kann man im Nachhinein die Auflösung einer Firma möglicherweise noch abwenden und die Fortführung des Unternehmens erreichen. Rechtzeitiges vorausschauendes und verantwortungsvolles Handeln durch den Unternehmen wird oft durch Insolvenzgerichte wohlwollend beurteilt bei der Entscheidung über den weiteren Verfahrensweg.

Tipp: Sofern Sie als Unternehmer den Insolvenz selbst stellen und das möglichst in einer Phase zu der eine Rettung der Firma möglich erscheint, bieten sich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als zum Zeitpunkt, wenn ein Gläubiger diesen Antrag einreicht.

Beachten Sie weiterhin, dass Sie im Fall der Fälle rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Eine verspätete Insolvenzmeldung kann vor Gericht negativ gegen Sie ausgelegt werden, es drohen hohe Geld- bis hin zu Gefängnisstrafen.

Wie kann mich Rümpel Meister bei einer Firmenauflösung unterstützen?

Rümpel Meister ist ein deutschlandweit tätiges Entrümpelungs- und Entsorgungsunternehmen. Rümpel Meister beräumt bereits seit mehreren Jahren Objekte von Privatpersonen wie Wohnungen, Häuser, Keller, Dachböden oder Garagen.

Aber auch im Gewerbebereich ist Rümpel Meister mit seiner langjährigen Erfahrungen tätig. Zu unseren Unternehmenskunden zählen Baubetriebe, Einzelhändler, Filialisten, Restaurants, Friseure, Cafebetreiber, Bars und Diskothekten. Auch für größere Shoppingcenter Betreiber war Rümpel Meister bereits tätigt.

Rümpel Meister zeichnen vor allem diese Punkte aus, die uns von anderen Dienstleistern unterscheiden und uns zu einem erfolgreichen Unternehmen der Entsorgungsbranche gemacht haben. Unser Leistungsversprechen umfasst:

Wertanrechnung bei Entrümpelung

Wertanrechnung

Noch verwertbaren Möbelstück werden nach Absprache auf den Preis der Entrümpelung angerechnet. Da eine Werteinschätzung nur vor Ort möglich ist, sprechen Sie uns beim Besichtigungstermin oder bei der Entrümpelung darauf an. Die Preise sind natürlich Verhandlungssache.

Leistung mit Qualität bei Entrümpelung

Leistung mit Qualität

Qualität bei der Ausführung ihrer Entrümpelung ist uns sehr wichtig. Wir kümmern uns vom Auftragsannahme bis zur besenreinen Übergabe des Objektes komplett um alle anfallenden Dinge. Wir sind ihr Ansprechpartner auch für große, aufwendige Entrümpelungen.

Diskrete Abwicklung

Diskrete Abwicklung

Respektvolles und rücksichtsvolles Auftreten ist selbstverständlich für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wir wissen aus vielen Kundengesprächen, wie wichtig Diskretion und eine seriöse Abwicklung ihres Auftrags wichtig ist. Entrümpelungen sind Vertrauenssache.

Abgesicherter Service

Abgesicherter Service

Rümpel Meister ist ein deutsches Unternehmen, was regional mit Franchisenehmern in einem starken Verbund zusammenarbeitet. Im Schadensfall sind wir durch einen umfangreichen Versicherungsschutz abgesichert. Das kommt auch Ihnen bei der Auftragsabwicklung zu Gute.

Entsorgung fachgerecht

Fachgerechte Entsorgung

Die Entsorgung ihrer alten Möbel oder Kleidung erfolgt nach den geltenden Entsorgungsrichtlinien und Umweltvorschriften. Rümpel Meister arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen. Die Wertstoffen werden getrennt, aufbereitet und verwertet.

Besenreine Übergabe

Besenreine Übergabe

Die Erledigung Ihre Entrümpelung beinhaltet eine besenreine Übergabe. Dazu zählt, dass wir Gardinenstangen und lose Teppiche entfernen als auch Nägel aus der Wand entfernen. Die besenreine Übergabe ist ebenso inklusive wie die Entsorgungskosten der entrümpelten Gegenstände.

Objekte, die von Rümpel Meister bereits geräumt wurden

Rümpel Meister hat bereits für zahlreiche größere Firmenkunden Entrümpelungen und Räumungen durchgeführt. Kundenreferenzen und dokumentierte Beispiele aus unserem Entrümpelungsalltag stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung. Nachfolgend eine Liste von bereits enträumten Objekten:

  • Ladengeschäfte
  • Shoppingcenter
  • Bars, Diskotheken, Restaurants
  • Büro
  • Ladenlokal
  • Arztpraxen
  • Filialen und Niederlassungen
  • Gewerblich genutzte Immobilien
  • Lagerräume
  • Tief-/Garagen
Firmenauflösung Team Rümpel Meister

Jetzt Rümpel Meister für Ihre Firmenauflösung kontaktieren

Wie läuft eine Firmenauflösung mit Rümpel Meister ab?

1. Kontaktaufnahme

Kontaktieren Sie uns per E-Mail und Telefon oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Zur detaillierten Klärung ihrer Haushaltsauflösung bieten wir gern vorab einen unverbindlichen und kostenlosen Besichtigungstermin an. Alternativ können wir Ihnen auch anhand ihrer Angaben per Telefon, gegebenenfalls unterstützt mit Videos oder Fotos, innerhalb weniger Minuten ein Festpreisangebot unterbreiten.

2. Besichtigungstermin

Möchten Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren, werden wir an diesem Tag ihr Objekt besichtigen und uns vor Ort ein Bild von der anstehenden Haushaltsauflösung machen. Unsere speziell geschulten Außendienstmitarbeiter nehmen alle relevanten Dinge auf und dokumentieren was zu entrümpeln ist. Mit gezielten Fragen werden wir alle Informationen in Erfahrung bringen, um Ihnen ein passgenaues Angebot für Ihre Haushaltsauflösung zu erstellen.

3. Festpreisangebot

Mit Hilfe dieser Angaben erstellen wir Ihnen kurzfristig ein Festpreisangebot. So haben Sie volle Kostenkontrolle und können ihr Budget genau planen. Unser Festpreis beinhaltet alle anfallenden Leistungen inklusive An- und Abfahrt, Entsorgungskosten, die besenreine Übergabe und Erledigung kleiner Zusatzleistungen wie lose Teppiche entfernen, Nägel aus der Wand ziehen oder Gardinenstangen entfernen. Besprechen Sie diese Sonderwünsche am besten direkt vor Ort, so dass sich unser Team bei ihrer Haushaltsauflösung bereits vorab darauf einstellen kann.

4. Haushaltsauflösung

Am vereinbarten Tag werden wir zum abgestimmten Zeitpunkt die Haushaltsauflösung durchführen. Je nach Umfang des Auftrages werden wir die Teamgröße abstimmen, damit ihr Auftrag innerhalb eines Tages erledigt werden kann. Sollten mehrere Tage notwendig sein, werden wir dies entsprechend organisieren. Wir arbeiten grundsätzlich diskret und zuverlässig. Terminabsprachen werden eingehalten.

5. Besenreine Übergabe und Entsorgung

Nach Abschluss der Haushaltsauflösung werden wir das Objekt besenrein übergeben. Zur besenreinen Übergabe gehören auch die Erledigung kleiner Ausbesserungsarbeiten wie Gardinenstangen entfernen, Nägel aus der Wand ziehen oder lose Teppichböden entfernen. Anschließend kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung. Diese Leistungen sind selbstverständlich inklusive. Abschließend freuen wir uns über eine positive Bewertung in unserem Feedbacksystem.

Firmenauflösung Team Rümpel Meister

Jetzt Rümpel Meister für Ihre Firmenauflösung kontaktieren

Kleiner rechtlicher Überblick zu Firmeninsolvenzen

Ablauf einer Firmeninsolvenz

1. Insolvenzantrag stellen

Der Insolvenzantrag kann durch das Unternehmen selbst oder zum Beispiel durch Gläubiger als Fremdantrag eingereicht werden und wird anschließend vom Gericht geprüft.

2. Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht ordnet ein vorläufiges Insolvenzverfahren an und bestimmt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, dessen Aufgabe die Sicherung der Insolvenzmasse ist. Bis eine endgültige Entscheidung über den Insolvenzantrag gefallen ist, vergehen oft Wochen bis Monate.

3. Ernennung des Insolvenzverwalters

Das Gericht überträgt die Leitung des Unternehmens an den Insolvenzverwalter. Je nach Ausgestaltung dieser Position verliert die vorherige Geschäftsführung sämtliche Entscheidungsbefugnisse oder kann in enger Absprache mit dem Insolvenzverwalter weiter tätig sein.

4. Art des Insolvenzverfahrens festlegen

Bei der Art des Insolvenzverfahrens wird nach einer Insolvenz in Eigenverwaltung und einer Insolvenz mit ernannten Insolvenzverwalter unterschieden.
Bei Insolvenz in Eigenverwaltung, wird statt eines gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters lediglich ein Sachwalter bestimmt, der die Tätigkeiten des Unternehmens überwacht. Die Geschäftsführung kann das Unternehmen also weitgehend autonom weiterführen, ist aber gleichzeitig vor Gläubigerzugriffen geschützt.

Der Vorteil dieses Verfahrens in Eigenverwaltung liegt darin, dass es wesentlich kostengünstiger für das Unternehmen ist und deutlich mehr Handlungsspielräume bestehen, die aus Sicht von Gläubigern durchaus nachteilig sein können.

Im Jahr 2012 wurde zudem ein Schutzschirmverfahren eingeführt, was neben der Insolvenz in Eigenverwaltung zusätzlich einen Vollstreckungsstop für maximal 3 Monate vor. In dieser Zeit kann die Geschäftsführung einen eigenen Sanierungsplan ausarbeiten während Gläubiger keinen Zugriff auf das Vermögen des Unternehmens haben.

5. Prüfung des Insolvenzplanes und Abwicklung

Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Insolvenzgericht und legt dazu auch Berichts- und Prüfungstermine fest, an denen der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens Auskunft geben und die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit darlegen muss.
An diesen Terminen erhalten auch die Gläubiger eine Auskunft, über die Wahrscheinlichkeit der Erfüllung ihrer Forderungen und eine Sanierung des Unternehmens. Letztendlich entscheidet das Gericht auf Grundlage dieser Angaben, ob das Unternehmen abgewickelt wird oder fortgeführt werden kann. Möglich ist auch ein Verkauf der Firma um die Forderungen der Gläubiger bedienen zu können.

Nachdem der Insolvenzverwalter die Forderungen der Gläubiger nach Rang und Betrag geordnet hat, folgt die Abwicklungs- oder Liquidationsphase.

6. Aufteilung der Forderungen und Verbindlichkeiten

In dieser Phase versucht das Unternehmen alle noch offenstehenden Forderungen einzuziehen, um die Insolvenzmasse soweit zu erhöhen, dass eine Begleichung aller Gläubigerforderungen möglich ist.
Das Insolvenzgericht entscheidet am sogenannten Schlusstermin über den Verfahrensabschluss. Hier werden die verbliebenen Unternehmensvermögenswerte nach Abzug der Kosten des Insolvenzverfahrens auf die vorhandenen Gläubiger aufgeteilt

7. Auflösung des Unternehmens

Die endgültige Auflösung des Unternehmens erfolgt, wenn das verbliebene Vermögen vollständig liquidiert und die Löschung aus dem Handelsregister erfolgt ist.

Sonderregelung zum Insolvenzrecht während der Coronakrise

Politische Maßnahmen im Rahmen der Coronakrise, wie erzwungene Schließung von Restaurants, Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben, haben zu einem erhöhten Insolvenzrisiko von Unternehmen geführt. Um eine starke Insolvenzwelle zu verhindern, wurde von Seiten der Politik bestimmte Ausnahmeregelungen für das Insolvenzrecht beschlossen, die vorläufig bis 30. April 2021 verlängert wurden.

Zentraler Punkt ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, um Unternehmen zu ermögliche, staatliche Hilfen zur Überbrückung zu beantragen und eine Insolvenz zu vermeiden. 

Weiterhin wurden zum Jahreswechsel 2020/2021 neue Gesetze nur Reform des Insolvenzrechtes beschlossen.

1. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, was die Zeit zur Tilgung von Restschulden von 6 auf 3 Jahre verkürzt und somit eine wesentlich schnelleren Neuanfang für Unternehmer und Verbraucher ermöglicht.

2.  Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, welches weitere Erleichterungen für in Schieflage geratene Unternehmen vorhält, die versuchen, sich außerhalb von Insolvenzverfahren zu sanieren.

Firmenauflösung

Jetzt Rümpel Meister für Ihre Firmenauflösung kontaktieren

Häufige Fragen zu Firmenauflösungen

Wie schnell kann Rümpel Meister eine Firmenauflösung durchführen?

Rümpel Meister ist personal so aufgestellt, dass wir Firmenauflösungen deutschlandweit durchführen können. Durch unser ausgebautes Franchisesystem als auch den Einsatz eigener Räumungsteams ist Rümpel Meister in der Lage auch größere Räumungen mit verschiedenen Standorten umzusetzen. Hinzu kommt die langjährige Erfahrung im Bereich Firmenentrümpelung, die eine schnelle und effiziente Vorgehensweise garantiert.

Ist ein Besichtigungstermin für eine Firmenentrümpelung notwendig?

Erfahrungsgemäß ist die Auflösung einer Firma relativ komplex. Viele Dinge müssen bedacht werden. Eine Vorab-Besichtigung eine detaillierte Besprechung des Entrümpelungsvorhaben ist in jedem Fall ratsam und angemessen. Rümpel Meister kann solche Besichtigungstermine kurzfristig organisieren. Rümpel Meister verfügt auch über Checklisten und standardisierten Ablaufdokumente, die eine schnelle und effiziente Planung möglich machen.

Bietet Rümpel Meister den Ankauf oder die Verwertung von Lagerware an?

Rümpel Meister verfügt über ein Verwertungsnetzwerk, was den strukturierten Ankauf von Lagerware, die Verwertung nicht mehr benötigten Betriebsausstattungen und den Abverkauf von Restbeständen ermöglicht. Sprechen Sie uns beim Besichtigungstermin auf diese Optionen an.