Vermieterpfandrecht – die Rechte des Vermieters

Immer öfter haben wir beim Rümpel Meister mit dem Vermieterpfandrecht (Wikipedia) zu tun. Anfang dieser Woche bat uns deshalb ein Vermieter aus Dortmund zu diesem Thema um Hilfe. Mein Rümpel Meister Team und ich waren schnell zur Stelle. In Dortmund fanden wir eine total vermüllte Wohnung vor. Es sah fast so wie bei der Entrümpelung Messie Romeo aus. Der Mieter hatte mehrere Monate nicht seine Miete an den Vermieter bezahlt. Schließlich war er aus der Wohnung abgehauen. Eine sogenannte kalte Räumung heißt das für uns. Mit solchen und ähnlichen Fällen kennt sich der Rümpel Meister bestens aus.

Was bedeutet Vermieterpfandrecht?

Laut Wikipedia ist das Vermieterpfandrecht ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den in die Mieträume eingebrachten Sachen des Mieters für die Forderungen aus dem Mietverhältnis §§ 562 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Recht gilt sowohl für gewerbliche als auch für Wohnraummietverhältnisse.

  • Der Vermieter kann für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis nach dem Paragraph 562 BGB ein Pfandrecht geltend machen an der Einrichtung und an Gegenständen, die der Mieter selbst in die Wohnung eingebracht hat.
  • Dem können allerdings nicht nur Mietrückstände, sondern auch Schadensersatzansprüche zu Grunde liegen.

Wir vom Rümpel Meister haben da schon so einige Erfahrungen gesammelt. Gelegentlich wird beispielsweise daher auch säumigen Mietern zusammen mit der fristlosen Kündigung vom Vermieter mitgeteilt, dass sie ihr gesamtes Mobiliar in der Wohnung lassen müssen. Andernfalls würden sie sich strafbar machen. Das gilt, wenn es sich tatsächlich um pfändbare Gegenstände handelt.

Bei der Räumungszwangsvollstreckung spielt das Vermieterpfandrecht eine immer größere Rolle. Dies zeigt unsere Erfahrung bei Rümpel Meister. Normalerweise bricht der Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung die Wohnung auf und nimmt den gesamten Hausrat in Verwahrung. Die Sachen dürfen jedoch nicht einfach entsorgt werden, sondern müssen eingelagert werden. Transport- und Lagerkosten summieren sich dabei recht leicht. Schnell kommen da mehrere Tausend Euro zusammen.

Beim Berliner Modell (Wikipedia), eine Methode zur Kostensenkung bei Zwangsräumungen, wird es deutlich günstiger für den Vermieter. Hier hat der Gerichtsvollzieher lediglich für die Herausgabe der Wohnung zu sorgen, der Vermieter kann sich wegen bestehender Forderungen auf sein Pfandrecht berufen und das Mobiliar verwerten. Und an dieser Stelle kommen wir vom Rümpel Meister ins Spiel.

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