Vorbereitung & Ablauf

Immobilie vor dem Verkauf entrümpeln: Was Eigentümer beachten sollten

16. Juli 2026Rümpel Meister Team11 Min. LesezeitAktualisiert: 16. Juli 2026

Eine Immobilie sollte möglichst vor den Verkaufsfotos und den ersten Besichtigungen entrümpelt werden. Leere oder bewusst reduzierte Räume lassen sich besser beurteilen, wirken übersichtlicher und erleichtern Kaufinteressenten die Vorstellung, wie sie das Haus oder die Wohnung künftig nutzen könnten. Wichtig ist, persönliche Unterlagen, Wertgegenstände und mitverkauftes Inventar vor der Räumung eindeutig zu sichern oder zu kennzeichnen.

Warum sollte man eine Immobilie vor dem Verkauf entrümpeln?

Ob geerbtes Elternhaus, vermietete Wohnung oder lange selbst genutzte Immobilie: Vor einem Verkauf müssen häufig Möbel, Hausrat, persönliche Unterlagen und über Jahre angesammelte Gegenstände sortiert werden. Gerade in Kellern, Dachböden, Garagen und Nebengebäuden befindet sich oft deutlich mehr, als zunächst vermutet wird.

Wer eine Immobilie vor dem Verkauf entrümpeln lässt, schafft nicht nur Platz. Die Räumung erleichtert auch die Vorbereitung von Verkaufsfotos, Besichtigungen, Renovierungsarbeiten und der späteren Objektübergabe.

Eine übersichtliche Immobilie bietet mehrere Vorteile:

  • Räume und Grundriss sind besser erkennbar
  • Mögliche Schäden werden früher sichtbar
  • Makler und Interessenten können die Immobilie leichter beurteilen
  • Renovierungsbedarf lässt sich realistischer einschätzen
  • Persönliche Gegenstände erscheinen nicht auf Verkaufsfotos
  • Besichtigungen können geordneter stattfinden
  • Die spätere Übergabe wird vorbereitet

Eine Entrümpelung erhöht nicht automatisch den objektiven Immobilienwert. Sie kann jedoch die Präsentation verbessern und verhindern, dass Interessenten einen hohen Räumungsaufwand erwarten und diesen bei ihrer Kaufpreisvorstellung berücksichtigen.

Wann sollte man die Immobilie entrümpeln?

Idealerweise erfolgt die Entrümpelung, bevor das Exposé erstellt und die Immobilie fotografiert wird. So können alle Räume vollständig aufgenommen werden. Gleichzeitig wird sichtbar, ob kleinere Reparaturen, Reinigungsarbeiten oder weitere Vorbereitungen notwendig sind.

Ein sinnvoller Ablauf ist häufig:

  1. Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten klären
  2. Persönliche Unterlagen und Wertgegenstände sichern
  3. Mitverkauftes Inventar festlegen
  4. Immobilie entrümpeln
  5. Räume kontrollieren und reinigen
  6. Notwendige Reparaturen durchführen
  7. Verkaufsfotos und Exposé erstellen
  8. Besichtigungen beginnen

Eine ausführliche Anleitung zur Organisation und Kennzeichnung von Gegenständen bietet der Ratgeber Entrümpelung vorbereiten: Checkliste und Anleitung.

Bei geerbten Immobilien kann die Reihenfolge abweichen. Sind mehrere Erben beteiligt, sollte vor der Räumung geklärt werden, wer Entscheidungen über Hausrat, Erinnerungsstücke und mögliche Verkäufe treffen darf.

Immobilie vor oder nach dem Verkauf entrümpeln?

In einzelnen Fällen wird eine Immobilie mitsamt Inventar angeboten. Das kann sinnvoll sein, wenn ein Käufer bestimmte Möbel, eine Werkstattausstattung oder andere Gegenstände übernehmen möchte.

Meist schafft eine Räumung vor dem Verkauf jedoch mehr Klarheit. Ein Verkauf mit vollständigem Hausrat führt häufig zu zusätzlichen Fragen:

  • Welche Gegenstände gehören zum Kauf?
  • Was wird vor der Übergabe noch entfernt?
  • Wer trägt die späteren Räumungs- und Entsorgungskosten?
  • Bis zu welchem Termin muss die Immobilie geräumt sein?
  • Was passiert mit Gegenständen, die der Käufer nicht übernehmen möchte?

Soll die Immobilie zunächst im aktuellen Zustand angeboten werden, sollten Räumungspflichten und Übergabezustand spätestens im notariellen Kaufvertrag eindeutig festgehalten werden.

Was sollte bleiben und was kann entfernt werden?

Bevor Eigentümer eine Immobilie vor dem Verkauf entrümpeln, sollten Gegenstände in klare Kategorien eingeteilt werden. Dabei geht es nicht darum, jedes einzelne Stück sofort abschließend zu bewerten. Wichtig ist zunächst, dass nichts versehentlich entsorgt oder entfernt wird.

Persönliche und immobilienbezogene Unterlagen

Dokumente sollten separat gesichert und nicht gemeinsam mit Papierabfällen gesammelt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Grundrisse und Bauzeichnungen
  • Baugenehmigungen und weitere Bauunterlagen
  • Rechnungen zu Sanierungen und Reparaturen
  • Wartungs- und Prüfungsnachweise
  • Bedienungsanleitungen für technische Anlagen
  • Versicherungsunterlagen
  • Mietverträge und Übergabeprotokolle
  • Unterlagen zum Energieverbrauch
  • Grundsteuer- und Abgabenbescheide
  • persönliche Urkunden und Nachlassdokumente

Unterlagen mit personenbezogenen Daten sollten nicht offen im Altpapier landen. Je nach Inhalt kann eine datenschutzgerechte Vernichtung erforderlich sein.

Wertgegenstände und Erinnerungsstücke

Schmuck, Bargeld, Münzen, Sammlungen, Kunstgegenstände, hochwertige Werkzeuge und funktionsfähige Elektrogeräte sollten vor Beginn der Räumung geprüft werden.

Nicht jeder alte Gegenstand besitzt einen nennenswerten Marktwert. Umgekehrt können sich unter unscheinbaren Gegenständen Stücke befinden, die verkauft oder innerhalb der Familie weitergegeben werden sollen.

Welche Möglichkeiten für Verkauf, Spende, Weitergabe, Recycling oder Wertanrechnung bestehen, erklärt der Ratgeber Entrümpelung: Wohin mit den Sachen?

Fest verbaute Bestandteile

Heizkörper, Sanitäranlagen, Einbauküchen, Markisen, Einbauschränke oder andere mit der Immobilie verbundene Bestandteile sollten nicht ohne vorherige Prüfung entfernt werden.

Entscheidend ist, was zusammen mit der Immobilie verkauft werden soll und welche Angaben bereits im Exposé oder gegenüber Kaufinteressenten gemacht wurden. Bei Unsicherheiten sollte die Entfernung mit dem Makler oder der rechtlichen Beratung abgestimmt werden.

Beweglicher Hausrat

Lose Möbel, Kleidung, Geschirr, Bücher, Dekorationen und gewöhnliche Haushaltsgegenstände können grundsätzlich entfernt werden, sofern sie nicht verkauft, gespendet oder von Angehörigen übernommen werden sollen.

Eine einfache Kennzeichnung mit farbigen Aufklebern oder deutlich beschrifteten Bereichen hilft:

  • Bleibt in der Immobilie
  • Wird mitgenommen
  • Soll verkauft oder gespendet werden
  • Kann entsorgt werden
  • Muss noch geprüft werden

Diese Einteilung verhindert, dass während der Räumung ständig Rückfragen entstehen oder Gegenstände versehentlich entfernt werden.

Wie läuft die Entrümpelung vor dem Immobilienverkauf ab?

Der konkrete Ablauf hängt von Größe, Zustand und Nutzung der Immobilie ab. Eine kleine Wohnung mit wenigen Möbeln erfordert eine andere Planung als ein voll ausgestattetes Einfamilienhaus mit Keller, Dachboden, Garage, Gartenhaus und Außenflächen. Wie eine professionelle Räumung grundsätzlich organisiert wird, zeigt der Ratgeber zum Ablauf einer Hausräumung.

1. Immobilie vollständig erfassen

Alle Bereiche sollten vorab besichtigt und in die Planung aufgenommen werden. Dazu gehören auch Räume und Flächen, die bei einer ersten Beschreibung leicht vergessen werden:

  • Keller und Kellerabteile
  • Dachböden
  • Garagen und Carports
  • Schuppen und Gartenhäuser
  • Balkone und Terrassen
  • Abstellräume
  • Werkstätten
  • Gemeinschaftsflächen
  • Gartenbereiche mit zurückgelagerten Gegenständen

Auch Etagen, Aufzüge, Treppenhäuser, Laufwege, Zufahrten und Parkmöglichkeiten beeinflussen den tatsächlichen Aufwand.

2. Räumungsumfang festlegen

Vor Beginn muss klar sein, welche Räume und Arbeiten zum Auftrag gehören. Neben dem beweglichen Hausrat können weitere Arbeiten betroffen sein:

  • Demontage großer Möbel
  • Abbau einer alten Küche
  • Entfernung loser Bodenbeläge
  • Abnahme von Gardinenstangen
  • Ausbau von Kellerregalen
  • Räumung von Gartenhäusern
  • Entsorgung alter Baustoffe
  • Entfernung von Gartenabfällen
  • grobe Reinigung der Räume

Je genauer der Leistungsumfang beschrieben wird, desto geringer ist das Risiko späterer Missverständnisse.

3. Gegenstände sortieren und sichern

Persönliche Unterlagen, Schlüssel, Wertgegenstände und mitzuverkaufendes Inventar werden vor der eigentlichen Räumung aussortiert oder eindeutig markiert.

Bei Nachlässen sollten Angehörige ausreichend Zeit für die Durchsicht erhalten. Hinweise zu Fristen, Dokumenten und der Organisation einer Entrümpelung nach Todesfall finden sich im entsprechenden Ratgeber.

4. Demontage, Abtransport und Entsorgung

Der freigegebene Hausrat wird demontiert, getragen, verladen und nach Material- und Abfallarten getrennt. Elektrogeräte, Farben, Batterien, Chemikalien und bestimmte Baustoffe dürfen nicht wie gewöhnlicher Sperrmüll behandelt werden.

Gegenstände, die verwertet, weitergegeben oder angerechnet werden sollen, müssen von den zu entsorgenden Materialien getrennt bleiben.

5. Abschlusskontrolle

Nach der Räumung sollte gemeinsam geprüft werden, ob alle vereinbarten Räume und Nebenflächen bearbeitet wurden. Dabei können auch gefundene Schlüssel, Dokumente oder persönliche Gegenstände übergeben werden.

Wurde eine besenreine Übergabe vereinbart, umfasst dies üblicherweise eine grobe Reinigung. Eine intensive Grundreinigung, Fensterreinigung, Geruchsbeseitigung oder Entfernung starker Verschmutzungen sollte gesondert besprochen und im Angebot aufgeführt werden.

Welche Kostenfaktoren spielen eine Rolle?

Die Kosten, um eine Immobilie vor dem Verkauf entrümpeln zu lassen, richten sich nicht allein nach der Wohnfläche. Zwei Häuser mit gleicher Größe können einen erheblich unterschiedlichen Räumungsaufwand verursachen.

Wichtige Kostenfaktoren sind:

  • Menge und Zusammensetzung des Hausrats
  • Anzahl der Räume und Nebenflächen
  • Keller, Dachboden, Garage und Außenbereiche
  • Etage und vorhandener Aufzug
  • Länge und Beschaffenheit der Transportwege
  • Park- und Zufahrtsmöglichkeiten
  • notwendige Demontagen
  • besonders schwere oder sperrige Gegenstände
  • Entsorgungsarten und regionale Entsorgungskosten
  • Problemstoffe und Sonderabfälle
  • Verschmutzungsgrad der Räume
  • gewünschter Abschlusszustand
  • vorgegebene Fristen
  • mögliche Wertanrechnung

Eine ausführliche Einordnung der Preisfaktoren bietet der Ratgeber dazu, was eine Entrümpelung kostet.

Kann eine Wertanrechnung die Kosten senken?

Eine Wertanrechnung kann grundsätzlich möglich sein, wenn sich Gegenstände tatsächlich wirtschaftlich weiterverwerten lassen. Dafür sind insbesondere Zustand, Nachfrage, Lager- und Transportaufwand sowie der realistisch erzielbare Verkaufspreis entscheidend.

Der ursprüngliche Anschaffungspreis oder der persönliche Erinnerungswert reichen für eine Wertanrechnung nicht aus. Bei Möbeln kann beispielsweise eine hochwertige Verarbeitung vorliegen, während Größe, Stil oder Transportaufwand einen Weiterverkauf dennoch erschweren.

Eine transparente Einschätzung sollte daher zwischen folgenden Kategorien unterscheiden:

  • Gegenstände mit realistischem Wiederverkaufswert
  • Gegenstände, die gespendet oder verschenkt werden können
  • Materialien, die recycelt werden
  • Gegenstände, für deren Entsorgung Kosten entstehen

Warum ist eine Besichtigung sinnvoll?

Fotos und Angaben zur Wohnfläche ermöglichen eine erste Orientierung. Sie zeigen jedoch nicht immer vollständig, wie viel Hausrat vorhanden ist, welche Demontagen erforderlich werden und wie gut die Räume zugänglich sind.

Eine Besichtigung vor Ort ermöglicht es, den tatsächlichen Umfang, die Laufwege, die Entsorgungsarten und den gewünschten Übergabezustand gemeinsam festzulegen.

Was ein nachvollziehbares Angebot enthalten sollte, erklärt der Ratgeber Kostenvoranschlag für eine Entrümpelung.

Was können Eigentümer selbst vorbereiten?

Eine gute Vorbereitung kann den Ablauf beschleunigen. Eigentümer müssen jedoch nicht den gesamten Hausrat allein vorsortieren oder bereits aus den Räumen tragen.

Besonders hilfreich ist:

  • Persönliche Dokumente sichern
  • Schmuck, Bargeld und Sammlungen kontrollieren
  • Medikamente und sensible Gegenstände entfernen
  • Gegenstände für Angehörige eindeutig kennzeichnen
  • Mitverkauftes Inventar schriftlich festhalten
  • Alle Räume zugänglich machen
  • Schlüssel für Keller und Nebengebäude bereitlegen
  • Ansprechpartner und Entscheidungsbefugnisse klären
  • Fristen von Makler, Käufer oder Notar notieren
  • Park- und Zufahrtsmöglichkeiten prüfen
  • bekannte Sonderabfälle oder Gefahrstoffe melden

Kartons voller unsortierter Kleinteile müssen nicht zwangsläufig vollständig durchgesehen werden, sofern sicher feststeht, dass deren Inhalt entsorgt werden darf. Bestehen Zweifel, sollten sie zunächst separat bleiben.

Typische Fehler und Kostenfallen

Zu früh mit der Entsorgung beginnen

Besonders bei Nachlässen werden Unterlagen oder Wertgegenstände manchmal versehentlich entsorgt. Vor der Räumung sollte deshalb gezielt nach Dokumenten, Schmuck, Bargeld, Schlüsseln und persönlichen Erinnerungsstücken gesucht werden.

Nur die Wohnfläche angeben

Ein Haus mit 120 Quadratmetern kann zusätzlich einen vollständig gefüllten Keller, einen Dachboden, eine Doppelgarage und mehrere Nebengebäude besitzen. Für die Planung ist der gesamte Räumungsumfang entscheidend.

Den Zeitbedarf unterschätzen

Sortierung, Demontage, Transport und Entsorgung beanspruchen häufig mehr Zeit als erwartet. Bestehen bereits Termine für Fotos, Besichtigungen oder die Übergabe, sollte ein ausreichender Puffer eingeplant werden.

Welche Faktoren die Dauer beeinflussen, wird im Ratgeber Wie lange dauert eine Hausräumung? ausführlicher erläutert.

Unklare Absprachen treffen

Formulierungen wie „alles muss raus" oder „das Haus soll komplett leer werden" sind nicht eindeutig genug.

Vor der Beauftragung sollte ausdrücklich geklärt werden, ob auch folgende Bereiche und Gegenstände entfernt werden sollen:

  • Lampen
  • Wandregale
  • Teppichböden
  • Gardinen und Gardinenstangen
  • Einbauküche
  • Kellerregale
  • Gartenmöbel
  • Pflanzgefäße
  • Baustoffreste
  • Inhalte von Schuppen oder Garagen

Verwertbarkeit überschätzen

Alte Möbel sind nicht automatisch Antiquitäten. Große Schrankwände, Polstermöbel oder Schlafzimmer können trotz guter Qualität schwer verkäuflich sein.

Eine realistische Kalkulation trennt daher zwischen persönlichem Wert und aktuellem Marktwert.

Renovieren, bevor die Räume leer sind

Viele Schäden und Verschmutzungen werden erst sichtbar, wenn Möbel, Teppiche und Einbauten entfernt wurden. Deshalb ist es meist sinnvoll, zunächst zu räumen und anschließend zu entscheiden, welche Reparaturen oder Renovierungen vor dem Verkauf tatsächlich notwendig sind.

Sonderabfälle falsch entsorgen

Farben, Lacke, Öle, Chemikalien, Batterien und bestimmte Baustoffe gehören nicht in einen gewöhnlichen Sperrmüllcontainer. Bei unbekannten Materialien sollte vorab geklärt werden, um welchen Stoff es sich handelt und wie dieser entsorgt werden muss.

Rechtliche, organisatorische und steuerliche Punkte

Bei einem Immobilienverkauf sollte eindeutig geregelt sein, in welchem Zustand das Objekt übergeben wird. Wird eine geräumte oder besenreine Übergabe vereinbart, muss dieser Zustand zum festgelegten Termin erreicht werden.

Eigentum und Entscheidungsbefugnis

Nur Eigentümer oder entsprechend bevollmächtigte Personen sollten eine vollständige Räumung beauftragen. Bei mehreren Eigentümern oder einer Erbengemeinschaft ist zu klären, wer Entscheidungen über die Immobilie und die darin befindlichen Gegenstände treffen darf.

Bestehen Unsicherheiten über Eigentumsverhältnisse, Nachlassgegenstände oder Vollmachten, kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Vermietete Immobilien

Ist die Immobilie noch vermietet, darf der Eigentümer den Hausrat des Mieters nicht eigenmächtig entfernen. Räumung, Besitzübergang und der Umgang mit zurückgelassenen Gegenständen müssen rechtlich geklärt sein.

Inventar im Kaufvertrag

Gegenstände, die zusammen mit der Immobilie verkauft werden, sollten im Kaufvertrag oder in einer Inventarliste möglichst eindeutig bezeichnet werden. Das betrifft insbesondere Einbauküchen, Markisen, Einbauschränke, Werkstattausstattung oder Garteninventar.

Steuerliche Fragen

Ob Entrümpelungs-, Räumungs- oder Renovierungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Eine Rolle kann beispielsweise spielen, ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet, geerbt oder betrieblich verwendet wurde.

Steuerliche Fragen sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Rechnungen, Zahlungsnachweise und Entsorgungsbelege sollten in jedem Fall aufbewahrt werden.

Wann lohnt sich professionelle Unterstützung?

Professionelle Unterstützung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • die Immobilie kurzfristig angeboten werden soll
  • ein verbindlicher Zeitplan eingehalten werden muss
  • mehrere Etagen oder Nebenräume betroffen sind
  • große Mengen Hausrat vorhanden sind
  • Eigentümer oder Erben nicht vor Ort wohnen
  • schwere Möbel oder Einbauten entfernt werden müssen
  • mehrere Angehörige oder Eigentümer beteiligt sind
  • eine Nachlassauflösung organisiert werden muss
  • starke Verschmutzungen vorhanden sind
  • eine Messie-Situation vorliegt
  • Entsorgungswege und Abfallarten unklar sind
  • die körperliche Belastung zu hoch wäre

Wer eine Immobilie vor dem Verkauf entrümpeln lassen möchte, sollte vor der Beauftragung den Leistungsumfang, den Entsorgungsweg, mögliche Zusatzkosten, den Abschlusszustand und die Zahlungsbedingungen klären.

Praxis-Checkliste

Anbei finden Sie auch unsere Praxis-Checkliste zum Download, um Ihnen den Überblick über die Situation zu erleichtern.

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Gut vorbereitet in den Immobilienverkauf starten

Wer eine Immobilie vor dem Verkauf entrümpeln möchte, sollte nicht sofort mit dem Abtransport beginnen. Zunächst müssen Eigentumsverhältnisse, Dokumente, Wertgegenstände und das mitzuverkaufende Inventar geklärt werden.

Anschließend lässt sich die Räumung strukturiert mit Verkaufsfotos, Reparaturen, Besichtigungen und dem geplanten Übergabetermin abstimmen.

Rümpel Meister kann bei einer kostenlosen Besichtigung den tatsächlichen Räumungsumfang erfassen, Nebenflächen und notwendige Demontagen berücksichtigen und offene Fragen zur Durchführung klären. Auf dieser Grundlage kann ein transparentes Festpreisangebot erstellt werden, das die vereinbarten Leistungen nachvollziehbar aufführt.

Weitere Informationen zu Planung, Kosten, Entsorgung und besonderen Räumungssituationen finden sich im Rümpel Ratgeber von Rümpel Meister.

Häufig gestellte Fragen

Sollte man ein Haus vor dem Verkauf komplett leerräumen?

In den meisten Fällen ist eine weitgehend geräumte Immobilie leichter zu präsentieren. Fest verbaute Bestandteile und ausdrücklich mitverkauftes Inventar sollten jedoch in der Immobilie bleiben.

Steigert eine Entrümpelung den Verkaufspreis?

Eine Entrümpelung erhöht den Wert der Immobilie nicht automatisch. Sie kann jedoch die Wahrnehmung verbessern, Räume besser sichtbar machen und verhindern, dass Interessenten einen hohen Räumungsaufwand einkalkulieren.

Wann sollte die Entrümpelung stattfinden?

Möglichst vor den Verkaufsfotos und den ersten Besichtigungen. So können auch Schäden, Verschmutzungen und notwendige Reparaturen rechtzeitig erkannt werden.

Was kostet es, eine Immobilie vor dem Verkauf zu entrümpeln?

Die Kosten hängen unter anderem von Hausratmenge, Zugänglichkeit, Entsorgungsaufwand, Nebenflächen, Demontagen und dem gewünschten Übergabezustand ab. Eine Besichtigung ermöglicht eine deutlich genauere Einschätzung.

Kann der Käufer die Entrümpelung übernehmen?

Das kann individuell vereinbart werden. Verantwortlichkeiten, Kosten, Inventar und Übergabezustand sollten eindeutig im Kaufvertrag geregelt werden.

Können Möbel und Wertgegenstände angerechnet werden?

Eine Wertanrechnung kann möglich sein, wenn Gegenstände einen realistischen Wiederverkaufswert besitzen. Entscheidend sind Zustand, Nachfrage und der zu erwartende Verwertungsaufwand.

Muss eine Immobilie nach der Entrümpelung renoviert werden?

Nicht automatisch. Ob Renovierungsarbeiten sinnvoll oder erforderlich sind, hängt vom Zustand, der Verkaufsstrategie und den Vereinbarungen mit dem Käufer ab.

Was bedeutet besenrein bei einem Hausverkauf?

Besenrein beschreibt üblicherweise einen grob gereinigten Zustand ohne zurückgelassenen Hausrat. Eine intensive Grundreinigung, Fensterreinigung oder Beseitigung starker Verschmutzungen ist damit nicht automatisch gemeint.

Wie lange dauert die Entrümpelung eines Hauses?

Die Dauer hängt von Größe, Hausratmenge, Zugänglichkeit, Demontagen und der Anzahl der eingesetzten Kräfte ab. Auch Keller, Dachböden und Außenbereiche müssen berücksichtigt werden.

Kann eine Entrümpelung stattfinden, wenn der Eigentümer nicht vor Ort ist?

Das ist häufig möglich, sofern Zugang, Beauftragung, Entscheidungsbefugnisse und Abschlusskontrolle eindeutig geregelt sind. Für entfernt wohnende Eigentümer oder Erben kann zusätzlich eine dokumentierte Übergabe sinnvoll sein.

Sollte eine Immobilie möbliert oder leer fotografiert werden?

Das hängt vom Zustand und von der Zielgruppe ab. Eine bewusst eingerichtete Immobilie kann wohnlich wirken. Stark vollgestellte oder sehr individuell eingerichtete Räume sollten dagegen meist reduziert oder vollständig geräumt werden.

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