Bei einer Gewerbeauflösung sollte nicht einfach alles, was sich im Objekt befindet, als Räumungsgut behandelt werden. Unternehmen nutzen häufig einen Teil des Inventars weiter, während andere Gegenstände verkauft, zurückgegeben, an einen neuen Standort gebracht oder endgültig aufgegeben werden.
Vor der Räumung sollte deshalb für die wesentlichen Positionen klar sein, zu welcher Kategorie sie gehören. Inventar kann im bisherigen Objekt verbleiben, innerhalb des Unternehmens weiterverwendet oder an einen anderen Standort verlagert werden. Miet- oder Leasinggegenstände können zurückzugeben sein, während andere Positionen nach Prüfung verwertet werden können.
Erst wenn feststeht, welche Gegenstände tatsächlich zur Entfernung freigegeben sind, sollte deren Räumung erfolgen. Das reduziert das Risiko, dass benötigtes oder fremdes Inventar versehentlich entfernt wird.
Bei Maschinen, schweren Betriebseinrichtungen oder technisch komplexen Anlagen ist zusätzlich zu prüfen, ob eine Demontage und ein regulärer Abtransport im vereinbarten Leistungsumfang möglich sind. Gewicht, Befestigung, Anschlüsse, Zugänglichkeit und besondere technische Anforderungen können eine gesonderte Planung notwendig machen.
Lagerbestände benötigen ebenfalls eine klare Entscheidung. Waren, Ersatzteile oder Betriebsmittel können verkauft, verlagert, weiter genutzt, verwertet oder zur Räumung freigegeben werden. Die reine Tatsache, dass ein Lagerbereich aufgegeben wird, bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Bestände entsorgt werden sollen.