Vermieterpfandrecht – die Rechte des Vermieters

Vermieterpfandrecht
Vermieterpfandrecht
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Rümpel Meister auf

Inhaltsverzeichnis

Immer öfter haben wir beim Rümpel Meister mit dem Vermieterpfandrecht (Wikipedia) zu tun. Anfang dieser Woche bat uns deshalb ein Vermieter aus Dortmund zu diesem Thema um Hilfe. Mein Rümpel Meister Team und ich waren schnell zur Stelle. In Dortmund fanden wir eine total vermüllte Wohnung vor. Es sah fast so wie bei der Entrümpelung Messie Romeo aus. Der Mieter hatte mehrere Monate nicht seine Miete an den Vermieter bezahlt. Schließlich war er aus der Wohnung abgehauen. Eine sogenannte kalte Räumung heißt das für uns. Mit solchen und ähnlichen Fällen kennt sich der Rümpel Meister bestens aus.

Was bedeutet das Vermieterpfandrecht?

Laut Wikipedia ist das Vermieterpfandrecht ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den in die Mieträume eingebrachten Sachen des Mieters für die Forderungen aus dem Mietverhältnis §§ 562 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Recht gilt sowohl für gewerbliche als auch für Wohnraummietverhältnisse.

  • Der Vermieter kann für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis nach dem Paragraph 562 BGB ein Pfandrecht geltend machen an der Einrichtung und an Gegenständen, die der Mieter selbst in die Wohnung eingebracht hat.
  • Dem können allerdings nicht nur Mietrückstände, sondern auch Schadensersatzansprüche zu Grunde liegen.

Wir vom Rümpel Meister haben da schon so einige Erfahrungen gesammelt. Gelegentlich wird beispielsweise daher auch säumigen Mietern zusammen mit der fristlosen Kündigung vom Vermieter mitgeteilt, dass sie ihr gesamtes Mobiliar in der Wohnung lassen müssen. Andernfalls würden sie sich strafbar machen. Das gilt, wenn es sich tatsächlich um pfändbare Gegenstände handelt.

Bei der Räumungszwangsvollstreckung spielt das Vermieterpfandrecht eine immer größere Rolle. Dies zeigt unsere Erfahrung bei Rümpel Meister. Normalerweise bricht der Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung die Wohnung auf und nimmt den gesamten Hausrat in Verwahrung. Die Sachen dürfen jedoch nicht einfach entsorgt werden, sondern müssen eingelagert werden. Transport- und Lagerkosten summieren sich dabei recht leicht. Schnell kommen da mehrere Tausend Euro zusammen.

Beim Berliner Modell (Wikipedia), eine Methode zur Kostensenkung bei Zwangsräumungen, wird es deutlich günstiger für den Vermieter. Hier hat der Gerichtsvollzieher lediglich für die Herausgabe der Wohnung zu sorgen, der Vermieter kann sich wegen bestehender Forderungen auf sein Pfandrecht berufen und das Mobiliar verwerten. Und an dieser Stelle kommen wir vom Rümpel Meister ins Spiel.

Vermieterpfandrecht: Die Rechte des Vermieters im Detail

Das Vermieterpfandrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Mietrechts in Deutschland und sichert die Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter ab. Es gewährt dem Vermieter ein Pfandrecht an den beweglichen Sachen des Mieters, die sich in der Mietwohnung oder den dazugehörigen Räumen befinden. Im Falle von Mietrückständen oder anderen Vertragsverletzungen kann der Vermieter dieses Pfandrecht geltend machen und die Gegenstände verwerten, um seine Forderungen zu befriedigen.

Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die rechtliche Grundlage für das Vermieterpfandrecht findet sich in den §§ 562 bis 572 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Damit das Vermieterpfandrecht entsteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Bestehen eines Mietverhältnisses: Es muss ein gültiger Mietvertrag über Wohnraum oder gewerblich genutzte Räume vorliegen.
  2. Fälligkeit der Forderung: Der Mieter muss mit der Zahlung der Miete oder anderen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug sein.
  3. Einbringung der Sachen in die Mieträume: Die Gegenstände, an denen das Pfandrecht geltend gemacht werden soll, müssen sich in den Mieträumen befinden oder in Räume, die zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören (z.B. Keller, Garage).

Umfang des Vermieterpfandrechts

Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich grundsätzlich auf alle beweglichen Sachen des Mieters, die sich in den Mieträumen befinden. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck und andere persönliche Gegenstände. Ausgenommen sind jedoch bestimmte Gegenstände, die für das persönliche Leben des Mieters und seiner Familie unentbehrlich sind, wie z.B. Kleidung, Betten, Kochgeschirr oder Arbeitsgeräte.

Geltendmachung und Durchsetzung des Vermieterpfandrechts

Um das Vermieterpfandrecht geltend zu machen, muss der Vermieter zunächst eine Pfandrechtvormerkung in das Vermieterpfandverzeichnis eintragen lassen. Dies erfolgt beim zuständigen Amtsgericht und dient dazu, das Pfandrecht gegenüber anderen Gläubigern abzusichern.

Anschließend kann der Vermieter die Pfändung der Gegenstände durchführen lassen. Hierfür ist ein Gerichtsvollzieher zuständig, der die Pfändung vornimmt und die Gegenstände sicherstellt. Der Mieter hat die Möglichkeit, gegen die Pfändung Widerspruch einzulegen oder die Schulden zu begleichen, um die Pfändung aufzuheben.

Sollte der Mieter die Schulden nicht begleichen, kann der Vermieter die gepfändeten Gegenstände verwerten lassen, um seine Forderungen zu befriedigen. Die Verwertung erfolgt in der Regel durch eine öffentliche Versteigerung.

Besonderheiten und Einschränkungen

Das Vermieterpfandrecht unterliegt einigen Besonderheiten und Einschränkungen. So kann der Vermieter beispielsweise kein Pfandrecht an Gegenständen geltend machen, die dem Mieter nicht gehören oder die sich nur vorübergehend in den Mieträumen befinden.

Zudem hat der Mieter die Möglichkeit, eine sogenannte „Berliner Räumung“ durchzuführen. Dabei räumt der Mieter die Wohnung vor der Pfändung und bringt die Gegenstände an einen anderen Ort. Dadurch verliert der Vermieter sein Pfandrecht an diesen Gegenständen.

FAQ zum Vermieterpfandrecht

Kann der Vermieter jederzeit das Vermieterpfandrecht geltend machen?

Nein, das Vermieterpfandrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete oder anderen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist.

Welche Gegenstände sind vom Vermieterpfandrecht ausgenommen?

Ausgenommen sind Gegenstände, die für das persönliche Leben des Mieters und seiner Familie unentbehrlich sind, wie z.B. Kleidung, Betten, Kochgeschirr oder Arbeitsgeräte.

Kann der Mieter das Vermieterpfandrecht verhindern?

Der Mieter kann das Vermieterpfandrecht verhindern, indem er seine Schulden begleicht oder die Gegenstände vor der Pfändung aus der Wohnung entfernt (Berliner Räumung).

Was passiert mit den gepfändeten Gegenständen?

Die gepfändeten Gegenstände werden in der Regel durch eine öffentliche Versteigerung verwertet, um die Forderungen des Vermieters zu befriedigen.

Fazit

Das Vermieterpfandrecht ist ein wichtiges Instrument für Vermieter, um ihre Ansprüche im Mietverhältnis abzusichern. Es ermöglicht dem Vermieter, im Falle von Mietrückständen oder anderen Vertragsverletzungen auf die beweglichen Sachen des Mieters zuzugreifen und diese zu verwerten. Mieter sollten sich der Risiken des Vermieterpfandrechts bewusst sein und ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, um eine Pfändung ihrer Gegenstände zu vermeiden.

Weitere passende Beiträge

Büroauflösung
Auch interessant:

Professionelle Büroentrümpelung: Der Schlüssel zu einem produktiven und inspirierenden Arbeitsumfeld

Inhaltsverzeichnis Ein aufgeräumtes Büro ist mehr als nur ein ästhetischer Vorteil. Es ist ein entscheidender Faktor für Produktivität, Kreativität und…

Reihenhaussiedlung
Auch interessant:

Wer übernimmt die Kosten einer Hausräumung? Ein umfassender Überblick

Inhaltsverzeichnis Eine Hausräumung kann aus den verschiedensten Gründen notwendig werden: Ein Umzug, ein Todesfall, eine Zwangsräumung oder einfach der Wunsch…

Gewerberückbau
Auch interessant:

Gewerberückbau mit Entsorgung: Ihr Komplettpaket für einen Neuanfang

Inhaltsverzeichnis Der Rückbau von Gewerbeimmobilien ist ein komplexes Unterfangen, das weit über den einfachen Abriss hinausgeht. Ob Geschäftsaufgabe, Umzug oder…

Einzugsgebiete

Hier finden Sie eine Auswahl an Städten, in denen wir für Sie tätig sind: